Das Thema Mindestlohn

Es ist Wahlkampf in Thüringen. So nach und nach trudeln die Anfragen der verschiedenen Organisationen ein. Heute habe ich eine zum Thema Mindestlohn beantworten. Diese Antwort will ich euch nicht vorenthalten.

-------- Original-Nachricht --------
Betreff: Re: Landtagswahl Thüringen - Erinnerung: Wie stehen Sie zum gesetzlichen Mindestlohn? Stimmen Sie jetzt ab!
Datum: Mon, 03 Aug 2009 09:33:28 +0200
Von: Gunnar Wagenknecht <gunnar@wagenknecht.org>
An: Initiative Mindestlohn <redaktion@initiative-mindestlohn.de>
Referenzen: <012c01ca11ee$9e30fe20$da92fa60$@de>

Sehr geehrter Herr <Name gelöscht>,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich hiermit gern beantworte. Ein Foto zur Veröffentlichung finden Sie im Anhang. Den Inhalt dieser Mail werde  ich auch in meinem Blog (https://gunnar.ausapolda.de/) veröffentlichen.
Ich bin gegen einen gesetzlichen Mindestlohn in Höhe von mindestens 7,50 Euro pro Stunde.
Begründung/Kommentar:
Sittenwidrige Niedriglöhne lehne ich ab. Wer arbeitet, soll auch mehr im Geldbeutel haben, als jemand der nicht arbeitet. Wir dürfen aber nicht vergessen, daß der Arbeitgeber nur für den Bruttolohn verantwortlich ist. Für die tatsächliche Bezahlung ist der Staat mit seinen Abgaben verantwortlich. Deshalb streben wir Liberale eine Reform des gesamten Steuer- und Transfersystems an. Für uns steht das Thema Mindesteinkommen im Vordergrund.
Die Einführung eines Mindestlohnes bringt zahlreiche Gefahren mit sich, die Langzeitarbeitslosen und Geringverdienern nicht weiterhelfen. Meiner Auffassung nach kommt es durch einen Mindestlohn zu einer massiven Verlagerungen von Arbeitsplätzen im Niedriglohnsektor entweder ins Ausland oder in die Schwarzarbeit. Die FDP setzt sich aber für die Schaffung regulärer Beschäftigungsverhältnisse ein.
Einen Vergleich mit eingeführten Mindestlöhnen in anderen Ländern halte ich im Übrigen für unredlich und nicht statthaft, es sei denn, die Forderung zielt ebenfalls darauf ab, die Sozialversicherungs- und Steuersysteme dieser Länder in der Bundesrepublik einzuführen. Ich bin mir sicher, dass dies abgelehnt wird.
Letztlich untergraben gesetzliche Mindestlöhne die Tarifautonomie und die Privatautonomie (Vertragsfreiheit). Aus gutem Grunde bestimmen nicht Gesetzgeber oder Regierung über die Löhne, sondern Arbeitnehmer und Unternehmer in Wahrnehmung ihrer Vertragsfreiheit oder, falls von den Betroffenen gewünscht, Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände in Tarifautonomie.
Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie im Landtagswahlprogramm „Thüringengerecht“ der FDP Thüringen unter www.fdp-thueringen.de.
/Gunnar Wagenknecht/

Nachtrag:
Offensichtlich ist die Initiative nicht Vorbereitet auf die Beantwortung ihrer eigenen Umfrage. Hier die (automatische) Antwort vom Email-System.

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     redaktion@initiative-mindestlohn.de
Technical details of permanent failure:
[...] 550 5.2.2 ... Mailbox full (state 14).

Ich versuchs weiter.

2 Antworten auf „Das Thema Mindestlohn“

  1. Hi, sehr geehrter Herr Wagenknecht!
    Es gibt Situationen, wo Vertragsfreiheit Vertragsfreiheit verhindert! Dazu mein nachfolgender Beitrag.
    Der SPD ihr MdB und PSt. Rolf Schwanitz findet es in Ordnung, dass Arbeitsrecht mit Beamtenrecht leichtfertig vermengt wird. Ein Beamtenverhältnis soll sich aber entscheidend von einem
    b e f r i s t e t e n Individualarbeitsvertrag unterscheiden.
    Dieser Herr schreibt mir betreffend folgenden Vorganges „In der Sache selbst ist mir die Reaktion des Arbeitsamtes Plauen genauso unverständlich […]. Ich habe deshalb in Ihrer Angelegenheit einen erneuten Vorstoß gegenüber dem Landesarbeitsamt Sachsen vorgenommen”. Und nach vielmaligem zeitraubenden Nachfragen bezüglich des Ergebnisses des erneuten Vorstoßes kommt gleicher Herr der SPD am 19.09.02 zu der Einsicht “Leider komme ich auch zu keinem anderen Bewertungsergebnis”.
    Was Unmoral angeht, total seriös!
    Ich war in Befristung durch eine Dienststelle der Bundesanstalt für Arbeit mit der Durchführung von Einzel- und Gruppenermittlungen bezüglich der Verfolgung illegaler Beschäftigung beauftragt. Zu erledigen hatte ich (auch als Prüfungsleiter) Außenprüfungen bzw. Betriebsprüfungen zusammen mit anderen Kollegen und auch als Einzelperson. Übertragen wurden mir auch die Aufgaben der Einarbeitung bzw. des Anlernens von Stammpersonal zur ordnungsgemäßen Durchführung von Ermittlungshandlungen und Außenprüfungen. Das Versprechen eines Abschnittleiters zur Festanstellung wurde nicht eingehalten. Auf dieses Wort eines Leitungsmitgliedes einer mittelbaren Bundesbehörde hatte ich mich verlassen. Wie von Hütchenspielern abgezockt kam ich mir hinterher vor.
    Arbeitnehmer-Missbrauch in der öffentlichen Verwaltung. Von persönlichen Nachteilen aus meinen Pflichten unseren Staat vor der Hinterziehung von Sozialabgaben und Steuern zu bewahren und zu schützen. In der Drucksache 13/5498 stellt der DB fest, Ermittler sind Prüfbeamte. (PDF-Format, Seite 49)
    Hat mich mein Arbeitgeber Arbeitsamt (hier als Verfolgungsbehörde) für eingriffsbefugte Aufgaben zur Bekämpfung illegaler Ausländerbeschäftigung vielleicht selbst illegal beschäftigt?
     Das/die Arbeitsamt/-agentur soll Maßnahmen durchführen um einen hohen Beschäftigungsstand zu erzielen, Strukturen verbessern um Arbeitslosigkeit zu senken, legale sozialversicherungspflichtige Arbeit vermitteln und durch Eingliederung in Arbeit Hilfebedürftigkeit beenden, um so mit Sozialleistungen Maß zu halten und das Steueraufkommen zu entlasten.
     Für diese Aufgaben stellt mich das Arbeitsamt aushilfsweise 2 Jahre b e f r i s t e t ein, überträgt mir im privaten Rechtsverhältnis ohne meine Zustimmung Befugnisse aus der Eingriffsverwaltung des öffentlichen Rechts (im Konnex OWIG/Strafrecht) und schickt mich zu Arbeitgebern die illegal Ausländer für sich arbeiten lassen und diese möglichst noch an andere Subunternehmer weiter verleihen, um dem Staat Sozialabgaben und Steuern zu hinterziehen.
     Die vielen betroffenen und von mir auch ohne Verdacht zu prüfenden Arbeitgeber freuen sich natürlich nicht über mein unangekündigtes Erscheinen und meine präventiven und repressiven Kontrollaufgaben in ihren Betriebsbereichen.
     Nach Ende meiner Befristungen und den von mir korrekt ausgeführten Diensten für das Arbeitsamt, bekomme ich diese Aufgaben der Verfolgung illegaler Ausländerbeschäftigung durch Einzel- und Gruppenermittlungen als wohlwollende Förderung meines weiteren beruflichen Weges schriftlich bestätigt. Nun muss ich mich bei den von mir geprüften und angezeigten Arbeitgebern neu um Jobs bewerben, um meinen Lebensunterhalt weiter verdienen zu können und mein persönliches Fortkommen zu realisieren. Verständlicherweise stellt mich jetzt kein Arbeitgeber mehr ein und behält mich, mein Gesicht und meine vom Arbeitsamt für zukünftige Bewerbungsinitiativen bestätigten Ermittlungsaktionen gegen Arbeitgeber in missfälliger Erinnerung.
     Durch diesen Missbrauch des Arbeitsamtes bin ich jetzt auf Dauer arbeitslos geworden und belaste so nun meinerseits zwanghaft auch wieder die Sozialkassen und Steuerzahler, für deren Entlastung ich doch einst vom Arbeitsamt eingesetzt und mit dieser staatlichen Daueraufgabe beauftragt bzw. ausgestattet wurde.
     Also Aufgaben und Befugnisse wie etwa:
    Für eine mittelbare Staatsdienststelle/Bundesbehörde u.a. Vorinformationen über Wirtschaftsstraftaten zwecks öffentlicher Anklage zur Strafverhängung, aushilfsweise auf privatrechtlicher Grundlage, befristet zu beschaffen und zu sichern.
    Wer hat hier diese Einschränkung verfassungsmäßiger Grundrechte zu verantworten?
    Eine widersinnige schmutzige Abfolge.
    Und übrigens, vergangene Jahre über dieses Problem können nicht heilen und machen die Situation und die Verfehlungen nicht besser.
    Viele Grüße
    J.Kraus E-Mail: abtat@web.de

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